„Patienteninformation: Corona-Virus (auch bei Kontaktverbot)

Die am 23.03.2020 erlassene Allgemeinverfügung enthält nicht die Schließung der Physiotherapiepraxen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.

Unsere Praxis ist weiterhin für Sie geöffnet auch bei Kontaktverbot!

Auch in dieser schwierigen Zeit möchten wir Sie weiter medizinisch versorgen. Sie können sicher sein, dass wir alle notwendigen Hygiene-Maßnahme einhalten und alles daran setzen, Übertragungen zu verhindern.

Weiterhin steht unter anderem wie gewohnt unserer Desinfektionsmittel direkt am Eingangsbereich für Sie bereit. Durch Reduzierung der Behandlungskapazitäten haben wir den Praxisverkehr stark minimiert. Sie werden sich bei uns nicht mehr mit weiteren Patienten im Wartebereich aufhalten, Ihnen wird direkt ein Raum zugewiesen, sobald Sie bei uns eintreffen.

Sollten Sie ein Risiko-Patient sein oder eine fragliche Infektion /Symptome aufzeigen rufen Sie an und lassen sich telefonisch beraten.

Darüber hinaus: sollten Sie nicht einschätzen können, ob Sie aktuell eine Behandlung benötigen, rufen Sie uns an, wir überlegen gemeinsam Ihren Therapieplan. Möchten Sie trotzt allem Ihren Behandlungstermin nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, damit wir frei gewordene Termine andere Patienten weitergeben können – bevorzugt mit einer kurzen Email: physioinn@gmx.net.

Für AKUT-Patienten ohne aktuell gültiges Rezept stehen nach wie vor Therapeuten zu Verfügung.

Über Änderungen der Praxisöffnung werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.

Ihr Physio Inn Team Bocholt

Stand: 23. März 2020. 11:29 Uhr

Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland  sehen Sie hier: Darstellung