Zeitlich befristete Sonderregelungen für Folgeverordnung für Patienten und Ärzte.

Folgeverordnung von ambulanten Leistungen auch nach telefonischer Anamnese möglich
Ärztinnen und Ärzte können Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese für häusliche Krankenpflege,
für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, Krankentransporte und Krankenfahrten sowie Heilmittel (letztere auch durch Zahnärztinnen und Zahnärzte)
ausstellen. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder
den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/855/

Stand: 27. März 2020